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Ernennung zum Kreiskonventionsbeauftragten

08.05.2023

Christopher Tackenberg wird als Kreiskonventionsbeauftragter im DRK-Kreisverband Mettmann e. V. ernannt. Norbert Danscheidt, Kreisvorsitzender, gratulierte herzlich und überreichte die Urkunde und Blumen am 8. Mai 2023, dem Weltrotkreuztag.   „Die Genfer Konventionen beruhen auf der Idee des Rotkreuz Gründers Henry Dunant, dessen Geburtstag wir im Rahmen des Weltrotkreuztages gedenken. Leider haben sie vor der Vielzahl der militärischen Auseinandersetzungen heute mehr Bedeutung als in den vergangenen Jahrzehnten - für uns Europäer insbesondere durch die Ukraine Krise in unmittelbarer Nähe. Ich freue mich daher, zukünftig einen besonderen Fokus auf eine Ausbildung der aktiven Rotkreuz-Mitglieder und auch der Bevölkerung im humanitären Völkerrecht und den Idealen und Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung legen zu dürfen“, so Christopher Tackenberg.


von rechts: Norbert Danscheidt gratuliert dem neuen Kreiskonventionsbeauftragten, Christopher Tackenberg.

Als Konventionsbeauftragte werden im Deutschen Roten Kreuz (DRK) ehrenamtlich tätige Menschen bezeichnet, deren Aufgaben die Ausbildung, Beratung und andere Formen der Vermittlung von Wissen über das Humanitäres Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, sind. Darüber hinaus sind die Konventionsbeauftragten für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen dem DRK und anderen für den Bereich des Humanitären Völkerrechts relevanten Institutionen zuständig. 

Die Zuständigkeit des DRK für die Verbreitung der Genfer Konventionen ergibt sich aus der Anerkennung als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz durch die Bundesrepublik Deutschland und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und wird als „Verbreitungsarbeit“ bezeichnet. Darüber hinaus ist diese Verbreitungsarbeit als Aufgabe des DRK im DRK-Gesetz festgeschrieben.

Konventionsbeauftragte sind in der Regel Juristen, die aufgrund ihrer beruflichen Praxis oder durch entsprechendes persönliches Interesse über vertieftes Wissen zum Humanitären Völkerrecht verfügen. Juristische Laien können bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ebenfalls als Konventionsbeauftragte tätig sein. Neben der fachlichen Eignung, also detaillierten Kenntnissen zur Geschichte und zu den Regeln des humanitären Völkerrechts, erfordert die Tätigkeit vor allem auch entsprechende didaktische Fähigkeiten. 


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